Teilfortschreibung Solarenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat den gesetzlichen Auftrag, Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Umfang von mindestens 0,2 % der Fläche der Region Heilbronn-Franken festzulegen. Zudem verlangt § 11 (3) Nr. 7 LplG eine Öffnung der Regionalen Grünzüge für Photovoltaikanlagen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken hat am 14.06.2024 einen Planentwurf beschlossen und das Beteiligungsverfahren eröffnet. Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben nun gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2, Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LplG) Gelegenheit, sich zum Planentwurf zu äußern. Der Planungsraum umfasst die Landkreise Heilbronn, Schwäbisch Hall, den Hohelohekreis, den Main-Tauber-Kreis, sowie den Stadtkreis Heilbronn.

Diese Beteiligungsplattform bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stellungnahmen online abzugeben.

Zu Ihrer Information stehen der Planentwurf mit Text und Kartenteil, Begründung, der Umweltbericht zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie der Sitzungsvorlage PA/VV 10/181c der Verbandsversammlung vom 14.06.2024 entnehmen. Zudem wird im Download-Bereich ein GeoTIFF pro Landkreis mit den geplanten Vorbehaltsgebieten für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen zur Verwendung in GIS-Anwendungen zur Verfügung gestellt. Maßgeblich für die Beteiligung sind die Karten im Maßstab 1:50.000 im Kartenteil der Planung, die GeoTIFFs dienen nur der Orientierung in GIS-Systemen und sind nicht Teil der offiziellen Beteiligungsunterlagen.

Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LplG):
Ihre Stellungnahmen können Sie vom 15.07.2024 bis spätestens 19.08.2024 abgeben. Um Ihre Stellungnahme abzugeben, registrieren Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Daten.

Trägerbeteiligung
nach § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG):
Vom Regionalverband informierte Träger öffentlicher Belange können vom 15.07.2024 bis spätestens 18.10.2024 ihre Stellungnahme abgeben. Um Ihre Stellungnahme abzugeben, loggen Sie sich dazu bitte mit den übersandten Zugangsdaten ein.

Nachdem Sie Ihre Stellungnahme an uns übermittelt haben, erhalten Sie eine Kopie als Bestätigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.

Technische Hilfe und Hinweise zur Nutzung des Beteiligungstools gibt Ihnen die Funktionsbeschreibung .

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.