Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien (Teilfortschreibung Windenergie II)

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat den gesetzlichen Auftrag, Gebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen im Umfang von mindestens 1,8 % der Fläche der Region Heilbronn-Franken festzulegen sowie die Regionalen Grünzüge für Windkraftanlagen zu öffnen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken hat am 19.07.2024 einen Planentwurf zur Umsetzung dieser Vorgaben beschlossen und das Beteiligungsverfahren eröffnet. Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben nun gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2, Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LplG) Gelegenheit, sich zum Planentwurf zu äußern. Der Planungsraum umfasst die Landkreise Heilbronn, Schwäbisch Hall, den Hohelohekreis, den Main-Tauber-Kreis, sowie den Stadtkreis Heilbronn.

Diese Beteiligungsplattform bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stellungnahmen online abzugeben.

Zu Ihrer Information stehen der Planentwurf, bestehend aus der Satzung, dem Text und Kartenteil, der Begründung inkl. Anlagen sowie Übersichtskarten und der Umweltbericht inkl. Anlagen zur Verfügung. Die Kulisse der regionalen Vorranggebiete steht darüber hinaus auch als shape-Datei zur Verfügung.

Hinweis
Der Regionalverband Heilbronn-Franken weist explizit darauf hin, dass die Regionalplanung sowohl ihre Planungen als auch spätere Beurteilungen in einem vorgegebenen Maßstab von 1:50.000 durchführt. Das bedeutet, die einzige rechtlich bindende und relevante Kartengrundlage der geplanten Vorranggebiete für Windkraftanlagen ist die im Kartenteil festgelegte Raumnutzungskarte im Maßstab von 1:50:000. In Verbindung mit den ebenfalls vorgegebenen offenen regionalplanerischen Gebietsschraffuren führt dies dazu, dass die Ränder regionalplanerischer Gebietsfestlegungen jeweils im Einzelfall zu prüfen und auszuformen bleiben. Die veröffentlichten shape-Dateien stellen ausdrücklich KEINE flurstückscharfe oder sogar metergenaue Abgrenzung der regionalen Vorranggebiete für Windkraftanlagen dar und dienen ausschließlich der besseren technischen Handhabbarkeit und zur Verringerung des Bearbeitungsaufwandes für die Träger öffentlicher Belange.

Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Öffentlichkeitsbeteiligung:
nach § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LplG): https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=LPlG_BW_!_12

Ihre Stellungnahmen können Sie vom 23. September 2024 bis spätestens 23. Oktober 2024 abgeben. Um Ihre Stellungnahme abzugeben, registrieren Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Daten.


Trägerbeteiligung:
nach § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG): https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=LPlG_BW_!_12

Vom Regionalverband informierte Träger öffentlicher Belange (TÖB) können vom 23. September 2024 an ihre Stellungnahme abgeben. Mit Verweis auf § 13a LplG in Verbindung mit den Neuregelungen des § 9 Abs. 2 ROG ist die Abgabe bis 23. November 2024 erwünscht, sie muss jedoch spätestens bis zum 23. Dezember 2024 erfolgen. Aufgrund der vorgegebenen Frist zur Feststellung der Satzung zur Teilfortschreibung Windenergie II nach § 13 a LplG können keine Fristverlängerungen über den 23. Dezember 2024 hinaus gewährt werden.


Um Ihre Stellungnahme abzugeben, loggen Sie sich dazu bitte mit den übersandten Zugangsdaten ein. Nachdem Sie Ihre Stellungnahme an uns übermittelt haben, erhalten Sie eine Kopie als Bestätigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.

Technische Hilfe und Hinweise zur Nutzung des Beteiligungstools gibt Ihnen die Funktionsbeschreibung.

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.