Neuaufstellung Raumordnungsplan Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle

Öffentliche Bekanntmachung des Kommunalen Zweckverbandes Regionale Planungsgemeinschaft Halle Öffentliche Auslegung des Raumordnungsplans:
1. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energie für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht


Hiermit beteiligt die Regionale Planungsgemeinschaft Halle (Regionalplanung) gemäß § 9 Abs 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig zum 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energie für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht.

Gemäß § 2 Abs. 4 LEntwG LSA obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als Trägern der Regionalplanung die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Halle. Sie erledigen diese Aufgabe in Regionalen Planungsgemeinschaften.

Der Planungsregion Halle umfasst räumlich die Landkreise Burgenlandkreis und Saalekreis, die kreisfreie Stadt Halle sowie den Landkreis Mansfeld-Südharz mit der Lutherstadt Eisleben, den Städten Arnstein, Gerbstedt, Hettstedt und Mansfeld sowie der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land und der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.

1) Bisher durchgeführte Schritte im Planverfahren

Die Regionalversammlung hat am 28.11.2023 die Neuaufstellung des Raumordnungsplans Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle beschlossen (Beschluss-Nr.: II/2023/007). Ebenso wurde die Konzeption mit Kriterienkatalog für den Belang Windenergienutzung beschlossen, die der Planung von Gebieten für die Nutzung der Windenergie zu Grunde gelegt wird.

Am 16.01.2024 wurde die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 1 ROG i. V. m. § 7 Absatz 5 LEntwG LSA über die Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien unterrichtet.

Das Scoping-Verfahren zur Bestimmung des Rahmens der Umweltprüfung gemäß § 8 Abs. 1 ROG i. V. m. § 7 Abs. 6 LEntwG wurde im Zeitraum vom 11.07.2024 bis 31.08.2024 durchgeführt.

Zwischen dem 03.07.2024 und 10.10.2024 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Gemeinden und Verbandsgemeinden in der Planungsregion Halle.

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle hat am 06.11.2024 mit Beschluss-Nr. II-09-20024 den 1. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht beschlossen und für das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentliche Stellen freigegeben.

2) Inhalt des Raumordnungsplans

Hiermit wird Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme:
- zum 1. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energie für die Planungsregion Halle,
- zur Anlage: Konzeption mit Kriterienkatalog für den Belang Windenenergienutzung,
- zu den Festlegungskarten,
- zu seiner Begründung,
- sowie zum Umweltbericht
gegeben.

Im 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energie für die Planungsregion Halle erfolgen textliche und kartographische Festlegungen zu diesen Einzelinhalten:
Nutzung der Windenergie
- 57 Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit einer Gesamtflächengröße von 10.071,30 ha (2,71 % der Fläche der Planungsregion Halle),
- 49 Beschleunigungsgebiete für die Nutzung der Windenergie mit einer Gesamtgröße von 8.415,70 ha, Nutzung der Solaren Strahlungsenergie
- Solaranlagen auf Freiflächen,
- besondere Solaranlagen, Nutzung der Wasserenergie
- Wasserkraftwerke,
- Gewässer-to-Heat,
- Aquiferspeicher.

Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle dient u. a. der Umsetzung von § 9a Abs. LEntwG LSA, wonach ein prozentualer Anteil der Planungsregion Halle für die Windenergienutzung auszuweisen ist.
Das Regionale Teilflächenziel für die Windenergienutzung für die Planungsregion Halle beträgt:
- bis zum 31.12.2027 1,9 % (7.052 ha) der Fläche der Planungsregion sowie
- bis zum 31.12.2032 2,3 % (8.538 ha) der Fläche der Planungsregion Halle.

Die Veröffentlichung des Raumordnungsplan 1. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energie für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht erfolgt
vom 12.02.2025 bis zum 11.04.2025.

Der Raumordnungsplan 1. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energie für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht ist gemäß § 9 Absatz 2 ROG i. V. m. § 7 Absatz 5 LEntwG LSA unter folgender Internetadresse eingestellt:
https://www.planungsregion-halle.de/seite/674075/stpl-erneuerbare-energien.html

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende analoge Zugangsmöglichkeiten während der o. g. Veröffentlichungsfrist zur Verfügung gestellt:
Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle,
Willy-Brandt-Straße 87, 06110 Halle (Saale),
zu den folgenden Zeiten:
- Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.

Kreisverwaltung Burgenlandkreis
Bauordnungsamt, Zimmer 018, Sekretariat,
Am Stadtpark 6 in 06667 Weißenfels
zu den allgemeinen Sprechzeiten:
- Dienstag: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 17.30 Uhr
- Donnerstag: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr.

Kreisverwaltung Landkreis Mansfeld-Südharz
Fachbereich 1, Kreisplanung/ ÖPNV, Haus 2, Zimmer 1.05,
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, 06526 Sangerhausen,
zu den folgenden Zeiten:
- Montag: 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr
- Dienstag: 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr
- Donnerstag: 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Kreisverwaltung Saalekreis
Domplatz 9, Zwischengeschoss, 06217 Merseburg,
zu den folgenden Zeiten:
- Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
- Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung.

Stadtverwaltung Halle
Foyer, Neustädter Passage 18, in 06122 Halle (Saale),
zu den folgenden Zeiten:
- Montag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

Während der Frist können gemäß § 9 Absatz 2 ROG Stellungnahmen abgegeben werden. Mit Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Gemäß § 7 Absatz 5 LEntwG LSA wird den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen, den Personen des Privatrechts sowie der Öffentlichkeit gemäß § 9 des ROG Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht zu geben. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.


Die Stellungnahmen sollen elektronisch über die Online-Beteiligung eingereicht werden.

Hier haben Sie die Möglichkeit, elektronisch Ihre Stellungnahme zu einzelnen Belangen abzugeben.

Weiterhin können Stellungnahmen per E-Mail an:
stpl_energie@planungsregion-halle.de
übermittelt werden.

Stellungnahmen können per Post an folgende Adresse gerichtet werden:
Regionale Planungsgemeinschaft Halle
Geschäftsstelle
Willy-Brandt-Straße 87
06110 Halle (Saale).

In der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle (Adresse: siehe zuvor) können Stellungnahmen zur Niederschrift während folgender Zeiten abgegeben werden:
- Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Darüber hinaus steht die Faxnummer: (0345) 2093.8319 zur Verfügung.

Halle (Saale), den 06.12.2024

Erklärvideo Online-Beteiligung