Online- Konsultation zum Antrag des Wasserverbands Kinzig auf Grundwasserentnahme im Fördergebiet Kirchbracht-Illnhausen

Herzlich willkommen zur Online-Konsultation!

Was ist Gegenstand der Online-Konsultation?
Der Wasserverband Kinzig hat am 18.08.2021 die Zulassung von Grundwasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung im Fördergebiet Kirchbracht-Illnhausen in der Gemeinde Birstein beantragt. Für insgesamt drei Förderbrunnen in Kirchbracht wird eine gehobene Erlaubnis in Höhe von 1,65 Mio. m³/a sowie für einen Brunnen in Illnhausen eine Erlaubnis in Höhe von 0,4 Mio. m³/a beantragt. In der Summe wurden daher für das gesamte Fördergebiet Entnahmen in Höhe von 2,05 Mio. m³/a beantragt.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat daraufhin ein förmliches Wasserrechtsverfahren eingeleitet. Zunächst wurden die Antragsunterlagen den Fachbehörden (z.B. Naturschutzbehörde, Forstbehörde, Gesundheitsamt) zur Stellungnahme zugeleitet, in der Gemeinde Birstein ab dem 17.12.2021 ausgelegt sowie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt veröffentlicht. Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endete am 24. Januar 2022.

Welches Ziel verfolgt das Regierungspräsidium mit der Online-Konsultation?
Die Online-Konsultation dient der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit und schafft die Möglichkeit die Einwendungen im Bedarfsfall zu erörtern.
Die bereits schriftlich eingereichten Einwendungen werden im weiteren Verfahren vom Regierungspräsidium geprüft und bewertet. Dies geschieht unabhängig davon, ob Sie diese zusätzlich auch hier im Rahmen der Online-Konsultation vortragen.

Warum findet kein Erörterungstermin statt?
Das Regierungspräsidium hat aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen und Planungsunsicherheiten bereits im Januar 2022 entschieden, im vorliegenden Verfahren anstelle eines Erörterungstermins eine Online- Konsultation im Sinne des § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchzuführen. Hiermit soll auch ein wesentlicher Beitrag zur Teilnahme aller Berechtigten (z.B. trotz Erkrankung oder Quarantäne aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus) und zur Beschleunigung des Anhörungsverfahrens geleistet werden.

Wer nimmt an der Online-Konsultation teil?
Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist freiwillig. Teilnahmeberechtigt sind Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt sind, diejenigen, die zu dem Verfahren Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben und durch das Verfahren Betroffene.
Da mehr als fünfzig Benachrichtigungen vorzunehmen gewesen wären, hat das Regierungspräsidium die Durchführung der Online-Konsultation im Staatsanzeiger (StAnz. 16/2022 S.476), der Gelnhäuser Neue Zeitung, und auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/öffentliche-bekanntmachungen/umweltrecht/ öffentlich bekanntgemacht.

Wodurch unterscheiden sich der offene und der passwortgeschützte Bereich der Online-Konsultation?
Das Regierungspräsidium informiert Sie auf vorliegender Seite umfassend über den Ablauf eines wasserrechtlichen Verfahrens (LINK Ablauf Wasserrechtsverfahren), den Wasserbedarf im Rhein-Main-Gebiet (Link Wasserbedarf Rhein Main) und beschreibt Ihnen die Besonderheiten des vorliegenden Vorhabens (LINK Kirchbracht-Illnhausen). Diese Dokumente sind auch ohne Zugangsdaten einsehbar. Auch der Antrag des Wasserverbands Kinzig (LINK Antragsunterlagen Kirchbracht-Illnhausen) ist für Sie erneut einsehbar.
Im passwortgeschützten Bereich finden Sie eine Zusammenfassung der erhobenen Einwendungen gegen den vorliegenden Antrag, die Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen von Behörden. In den jeweiligen Listen sind auch die Erwiderungen seitens des Wasserverbands Kinzig enthalten.

Wie nehmen Sie schreibend an der Online-Konsultation teil?
Alle Teilnahmeberechtigten haben die Möglichkeit, die Zugangsdaten für den passwortgeschützten Bereich unter Angabe ihres vollständigen Namens, ihrer Meldeadresse sowie einer kurzen Nennung ihrer Betroffenheit unter folgender Mailadresse anzufordern: Konsultation.Kirchbracht@rpda.hessen.de
Dies kann einige Tage dauern, da das Regierungspräsidium hierfür Ihre Berechtigung prüfen muss.

Was geschieht nach der Online-Konsultation?
Nach Abschluss der Online-Konsultation prüft das Regierungspräsidium unter Beteiligung der jeweiligen Fachbehörden alle Einwendungen unter Berücksichtigung der im Rahmen der Online-Konsultation hinzugewonnenen Erkenntnisse und entscheidet über den Antrag des Wasserverbands Kinzig.

Ihnen ist noch etwas unklar?
Melden Sie sich gerne beim Regierungspräsidium unter den aufgeführten Kontaktdaten.