Alt und wertvoll – Neuverordnung der vor 1990 ausgewiesenen Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt zeichnet sich, z.B. mit den Niederungen entlang der Elbe und den Höhenzügen des Harzes, durch eine große Vielfalt naturnaher Regionen und ebenso wertvoller Kulturlandschaften aus und bietet so zahllosen Tier- und Pflanzenarten geeignete Lebensräume. Um sie und weitere Besonderheiten der Natur, so z. B. auch geologische Formationen zu bewahren, besteht seit langem die Tradition, gewisse Flächen unter Schutz zu stellen. Einen strengen Schutz genießen dabei Naturschutzgebiete. Das sind nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist.

Die Rechtsverordnungen der Naturschutzgebiete, die auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt vor dem 01.07.1990 (Inkrafttreten des BNatSchG in den neuen Bundesländern) ausgewiesen wurden, genügen nicht mehr den Ansprüchen an eine zeitgemäße Verwaltung und sollen in aktuelles Recht überführt werden. Zudem haben in den vergangenen Jahrzehnten natürliche Prozesse die Landschaft verändert und neue Erkenntnisse erweiterten den Wissensstand in Ökologie und Naturschutz. Dies macht eine gründliche Überarbeitung der Verordnung und eine neue Festsetzung von 9 0 Naturschutzgebieten notwendig. Zusätzlich zu den „Alt-NSG“ wird in diesem gebündelten Verfahren auch das wertvolle Feuchtgebiet „Seeländereien bei Frose“ als Naturschutzgebiet NSG0398 verordnet.

Die Neuverordnung setzt ein öffentliches Beteiligungsverfahren voraus, in dem Eigentümer*innen, Bürger*innen, Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzvereinigungen und Interessengruppen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den Entwürfen der neuen Schutzgebietsverordnungen zu äußern. Dafür liegen Entwürfe der Schutzgebietsverordnungen im Landesverwaltungsamt sowie in den betreffenden Städten und Gemeinden zur Einsichtnahme bereit.

Parallel zu der herkömmlichen Form der Auslegung werden Ihnen in dieser Anwendung alle Verordnungsdokumente einschließlich der dazugehörigen Karten online bereitgestellt. Sie haben hier die Möglichkeit, Stellungnahmen online einzureichen. Eine zusätzliche schriftliche Einreichung ist nicht notwendig. Die hier bereitgestellten Dokumente entsprechen inhaltlich vollumfänglich der gedruckten Fassung der Verordnung und stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

Aufgrund der großen Resonanz und des Umfangs der Gebietskulisse wurde die Bereitstellung der Unterlagen verlängert.
Sie können Ihre Stellungnahme bis zum 14. November 2023 abgeben. Danach ist die Online-Beteiligung nicht mehr zugänglich. Aufgrund Ihrer Einwendungen werden die Verordnungsentwürfe geprüft und ggf. geändert.

Wir freuen uns, dass Sie von Ihrem Beteiligungs- und Mitwirkungsrecht Gebrauch machen und dafür die Online-Beteiligung nutzen!


Kontakt
Landesverwaltungsamt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)

Tel.: (0345) 514 0000
Fax: (0345) 514 2118
E-Mail: Naturschutz@lvwa.sachsen-anhalt.de
Internet: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung


Behördliche Datenschutzbeauftragte (gem. Art. 37 Abs. 1 lit. a DS-GVO): https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/ueber-uns/datenschutzbeauftragte