Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in den Abschnitten 1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien, 2.2 Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen, 2.3 Mittelzentrale Funktionsräume und 5.2 Energie

Am 22. November 2022 hat die Landesregierung den ersten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen beschlossen und zur Beteiligung der Behörden, der Öffentlichkeit sowie des Landtags freigegeben.

Die Gemeindeneugliederungen in Thüringen und die dynamische Entwicklung im Themenbereich Energie machen eine Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms in den damit direkt zusammenhängenden Abschnitten besonders dringlich. Es sind daher Änderungen in den Abschnitten

- 1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien,
- 2.2 Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen,
- 2.3 Mittelzentrale Funktionsräume und
- 5.2 Energie
vorgesehen.

Der Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen umfasst:

- Textteil und Begründung,
- Karte Raumstruktur und Zentrale Orte sowie den
- Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung.

Die Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit ist vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 17. März 2023 möglich.

Anregungen zum ersten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen können erstmals bequem und einfach über diese Beteiligungsplattform vorgebracht werden. Hierdurch wird ein Beitrag zur weiteren Digitalisierung von Verwaltungs- und Planungsprozessen in Thüringen geleistet.


Erklärvideo Online-Beteiligung